Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainings

Zu Terminen und Buchung

1. Präambel

  1. Die xamira networks GmbH bietet verschiedene Dienstleistungen und Produkte zur beruflichen und technischen Bildung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Durchführung von Bildungsdienstleistungen und -produkten vorbehaltlich einzelvertraglicher Änderungen.

  2. Die Angebote der xamira networks GmbH richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und ausdrücklich nicht an Verbraucher.

  3. Im Folgenden wird die konkrete Dienstleistung im Falle öffentlich buchbarer Veranstaltungen als “offenes Training”, im Falle kundenspezifischer Veranstaltungen als “Inhouse-Training” und zusammenfassend als “Training” bezeichnet. Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner der xamira networks GmbH wird im Folgenden als “Kunde”, an dem Training teilnehmende Personen als “Teilnehmer:innen” und die das Training durchführende Person als “Trainer:in” bezeichnet. Der Begriff “Schulungsmaterialien” bezeichnet sämtliche im Rahmen der Schulung zugänglich gemachte Dokumente und Daten, wie beispielsweise Handouts, Folien, Fachbücher, Skripte, Programme oder Images von virtuellen Maschinen.

  4. Der Kunde gibt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere die darin enthaltenen Verhaltensrichtlinien verbindlich an alle von dem Kunden angemeldeten Teilnehmer:innen weiter.

  5. Allgemeine Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden haben auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde nur im Falle einer schriftlichen Anerkennung Gültigkeit.

2. Inhalt und Durchführung des Trainings

  1. Die Leistung der xamira networks GmbH umfasst die Durchführung des Trainings, inklusive der Bereitstellung einer Lernumgebung, beispielsweise durch virtuelle Maschinen in der Cloud oder durch Images für virtuelle Maschinen zum Eigenbetrieb, sowie Schulungsmaterialien. Sind geeignete Unterlagen in der Trainingssprache nicht verfügbar, werden englischsprachige Unterlagen genutzt. Nach Abschluss des Trainings erhalten die Teilnehmer:innen eine Teilnahmebestätigung.

  2. Die Inhalte des Trainings ergeben sich aus der Kursbeschreibung oder der Vereinbarung mit dem Kunden. Anpassungen sind in Absprache mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, aufgrund fehlender Vorkenntnisse oder aufgrund technischer Notwendigkeiten möglich, solange das Ziel des Trainings gewahrt bleibt.

  3. Sollte der angekündigte Trainer oder die angekündigte Trainerin verhindert sein, kann das Training von einer anderen qualifizierten Person durchgeführt werden.

  4. Die Teilnehmer:innen nutzen während der Trainings ihre eigenen Endgeräte. Hinweise bezüglich zu installierender Software werden in der Regel zehn Werktage vor Beginn des Trainings mitgeteilt oder auf der Website der xamira networks GmbH bereitgestellt. Die Teilnehmer:innen haben vor Beginn des Trainings für eine aktuelle Datensicherung zu sorgen. Die xamira networks GmbH haftet nicht für Datenverluste auf oder Schäden an Geräten und Infrastruktur der Teilnehmer:innen und des Kunden, auch wenn diese während des Trainings entstanden sind.

  5. Im Falle von Präsenztrainings umfasst die Trainingsgebühr die Verpflegung in den Trainingspausen, einschließlich des Mittagessens. Weitere Verpflegung sowie An-/Abreise oder Übernachtungen sind nicht Teil der Leistung.

  6. Bei Inhouse-Trainings übernimmt der Kunde die Bereitstellung geeigneter Seminarräume und -ausstattung sowie die Verpflegung auf eigene Rechnung.

  7. Der Kunde und die Teilnehmer:innen stellen sicher, dass sie die notwendigen fachlichen und technischen Voraussetzungen entsprechend der Kursbeschreibung und den Hinweisen auf der Website der xamira networks GmbH erfüllen.

  8. Alle Trainings werden mit größtmöglicher fachlicher und didaktischer Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt. Trotzdem haftet die xamira networks GmbH nicht für die Richtigkeit der Kursinhalte und Schulungsmaterialien, für erteilten Rat, für den Eintritt eines bestimmten Lernerfolgs, für den Erwerb konkreter Kenntnisse und Fähigkeiten sowie für die Eignung des Trainings für einen bestimmten Zweck.

3. Anmeldung, Stornierung und Absage

  1. Die Buchung eines offenen Trainings oder die Bestellung eines Inhouse-Trainings erfolgt durch den Kunden und wird von der xamira networks GmbH bestätigt.

  2. Über die Durchführung offener Trainings wird in der Regel zehn Werktage vor Beginn des Trainings entschieden. Wird ein Training abgesagt, wird die Buchung des Kunden storniert.

  3. Die kurzfristige Absage eines Trainings ist für die xamira networks GmbH möglich, wenn die Durchführung des Training aufgrund unvorhersehbarer Umstände nicht möglich ist. Dazu zählt unter Anderem die Erkrankung des Trainers, der Ausfall technischer Systeme, ein rechtliches Verbot der Durchführung des Trainings, der Ausfall oder die Verspätung von Verkehrsmitteln oder Fälle höherer Gewalt. In diesem Falle wird der Kunde und die Teilnehmer unverzüglich informiert und nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

  4. Bei der Absage eines Training durch die xamira networks GmbH entfällt der Anspruch des Kunden auf Durchführung des Trainings. Es wird keine Trainingsgebühr berechnet und bereits bezahlte Trainingsgebühren werden erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die xamira networks GmbH sind ausgeschlossen. Dies umfasst ausdrücklich auch die Erstattung bereits angefallener Reisekosten, Übernachtungskosten, Verdienstausfall, Arbeitsausfall oder entgangenem Gewinn.

  5. Der Kunde kann eine Buchung bis zu 13 Werktage Tage vor Beginn des Trainings kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung zwischen dem 12. und 3. Werktag vor Trainingsbeginn fällt eine Stornogebühr in Höhe der Hälfte der Trainingsgebühr an. Bei einer späteren Stornierung fallen die Trainingsgebühren vollständig an. Dies gilt auch bei Nichterscheinen einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers oder wenn eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer aufgrund fehlender technischer oder fachlicher Voraussetzungen nicht an dem Training teilnehmen kann, obwohl diese Voraussetzungen spätestens zehn Werktage vor Trainingsbeginn dem Kunden mitgeteilt wurden oder aus der Kursbeschreibung oder den Hinweisen auf der Website der xamira networks GmbH hervorgehen.

  6. Statt einer Stornierung kann der Kunde eine:n alternative:n Teilnehmer:in benennen. In diesem Falle bleibt die Buchung zwischen dem Kunden und der xamira networks GmbH bestehen und gilt für die alternativ benannte Teilnehmerin oder den alternativ benannten Teilnehmer.

4. Verhaltensrichtlinien

  1. Während der Teilnahme an einem Online-Training sind alle Teilnehmer:innen verpflichtet, ihre Webcam durchgehend einzuschalten. Teilnehmer:innen, die während des Trainings nicht zu sehen sind, können von der weiteren Teilnahme an dem Training ausgeschlossen werden.

  2. Teilnehmer:innen haben Störungen des Trainings zu vermeiden und Anweisungen der Trainerin oder des Trainers zu folgen. Teilnehmer:innen, die ein Training nachhaltig stören, können von der weiteren Teilnahme an dem Training ausgeschlossen werden.

  3. Teilnehmer:innen sind zu einem freundlichen und kollegialen Umgang angehalten. Teilnehmer:innen, die andere beleidigen, diskriminieren, einschüchtern, bloßstellen oder sich in anderer Weise unangemessen oder nicht sozialadäquat verhalten, können von der weiteren Teilnahme an dem Training ausgeschlossen werden.

  4. Unsere Trainings sind ein geschützter Raum, in dem sich alle Teilnehmer:innen unbefangen austauschen sollen. Es ist verboten, Bild-, Ton- und/oder Videoaufzeichnungen von Trainings zu machen. Dies gilt für alle Trainingsformen, also insbesondere auch für offene Training und Inhouse-Trainings, egal ob diese online oder in Präsenz durchgeführt werden, und umfasst sowohl Aufnahmen von Trainern und Trainerinnen, Teilnehmern und Teilnehmerinnen als auch der Inhalte des Trainings. Teilnehmer:innen die versuchen, Trainings aufzuzeichnen, werden von der weiteren Teilnahme an dem Training ausgeschlossen. Die xamira networks GmbH behält sich ausdrücklich vor, Teilnehmer:innen die Aufzeichnungen anfertigen, die möglicherweise strafrechtlich relevant sein könnten, anzuzeigen.

  5. Teilnehmer:innen dürfen bereitgestellte Ressourcen ausschließlich im Rahmen des Trainings nutzen. Insbesondere dürfen virtuelle Maschinen und andere mit dem Internet verbundene oder in der Cloud bereitgestellte Ressourcen nicht für strafrechtlich relevante oder zivilrechtlich unzulässige Zwecke genutzt werden. Im Falle einer solchen Nutzung behält sich die xamira networks GmbH die Weitergabe relevanter Informationen an die zuständigen Behörden sowie das eigenständige Anzeigen möglicherweise strafbarer Handlungen vor. Der Kunde stellt die xamira networks GmbH von allen Ansprüchen und Aufwänden frei, die aus einer nicht trainingsbezogenen Nutzung von Ressourcen der xamira networks GmbH durch von dem Kunden angemeldete Teilnehmer:innen resultieren.

  6. Wird ein:e Teilnehmer:in aufgrund eines Verstoßes gegen diese Verhaltensrichtlinien von einem Training ausgeschlossen, entfällt der Anspruch des Kunden auf die Trainingsleistung. Es erfolgt keine Erstattung bereits gezahlter Trainingsgebühren und der Anspruch der xamira networks GmbH auf noch nicht gezahlte Trainingsgebühren bleibt unverändert bestehen.

  7. Einmal ausgeschlossene Teilnehmer:innen können von der Teilnahme an weiteren Trainings ausgeschlossen werden.

5. Urheberrecht

  1. Alle Trainingsinhalte und Schulungsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden den Teilnehmern und Teilnehmerinnen zur höchstpersönlichen Nutzung während des Trainings sowie zur persönlichen Wiederholung der Inhalte nach dem Training zugänglich gemacht. Teilnehmer:innen sind nicht berechtigt, Schulungsmaterialien zu anderen Zwecken zu nutzen oder sie weiteren Personen zugänglich zu machen.

  2. Darüber hinaus werden den Teilnehmern und Teilnehmerinnen und dem Kunden keine weiteren Nutzungs- oder Verwertungsrechte an den Schulungsmaterialien eingeräumt. Insbesondere sind die Teilnehmer:innen und der Kunde nicht berechtigt, Schulungsmaterialien, auch nicht auszugsweise und auch nicht zur Unterrichtsgestaltung, zu reproduzieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, anderweitig Dritten zugänglich zu machen oder abgeleitete Werke oder Übersetzungen zu erstellen. Davon ausgenommen sind frei verfügbare Dokumente und Daten, wie beispielsweise freie Software oder Dokumente unter einer Creative Commons-Lizenz.

6. Haftung

  1. Die xamira networks GmbH haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In diesem Falle haftet die xamira networks GmbH bei darauf zurückzuführenden Personenschäden sowie für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entsprechend der gesetzlichen Regelungen.

  2. Im Übrigen haftet die xamira networks GmbH nicht.

7. Sonstiges

  1. Sollte eine Vereinbarung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtskräftig oder lückenhaft sein, so vereinbaren die Vertragsparteien, sie einvernehmlich durch eine rechtsgültige, dem Wesen und Zweck des Vertrages entsprechende Regelung zu ersetzen beziehungsweise zu vervollständigen. Die übrigen Regelungen bleiben unverändert gültig.

  2. Gerichtsstand ist Karlsruhe, Deutschland. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.